Arbeitserlaubnis
Die Arbeitserlaubnis ist befristet, man bekommt sie höchstens für drei Jahre. Außerdem wird sie nur für eine Tätigkeit in einem bestimmten Betrieb ausgegeben. Die Ausstellung der Erlaubnis ist abhängig von der aktuellen Lage des Arbeitmarktes. Daher muss man den Antrag mindestens 6 Wochen vor Antritt des Jobs stellen, da die Prüfung des Arbeitsmarktes länger dauert. Wenn nach Ablauf der Frist die Arbeitskonditionen noch die gleichen sind, wird die Erlaubnis verlängert.