Wer braucht eine Arbeitsgenehmigung?

Theoretisch jeder Ausländer, der in Deutschland arbeiten, studieren, eine Ausbildung, oder ein Praktikum machen will. Allerdings gibt es, gerade durch die EU- Gründung, einige Ausnahmen:

Mitgliedsstaaten der EU: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Mitgliedsstaaten des EWR: Alle Mitgliedsstaaten der EU und Liechtenstein, Norwegen und Island.