Wer braucht eine Arbeitsgenehmigung?
Theoretisch jeder Ausländer, der in Deutschland arbeiten, studieren, eine Ausbildung, oder ein Praktikum machen will. Allerdings gibt es, gerade durch die EU- Gründung, einige Ausnahmen:
- Ausländer/innen der EU und deren Kinder und Ehepartner
- Ausländer/innen des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) und deren Kinder und Ehepartner
- Ausländer/innen mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis
Mitgliedsstaaten der EU:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Mitgliedsstaaten des EWR:
Alle Mitgliedsstaaten der EU und Liechtenstein, Norwegen und Island.